Empfehlung Lehrlingslohn
Bitte berücksichtigen Sie beim Lehrvertragsabschluss die minimalen Empfehlungen für die Lehrlingslöhne.
| 1. Lehrjahr | CHF 800.00 |
| 2. Lehrjahr | CHF 1'000.00 |
| 3. Lehrjahr | CHF 1'400.00 |
Lernenden sollten gem. gesetzlichen Grundlagen durch den Besuch von Berufsschule und Einführungskurse keine Mehrkosten entstehen, jedoch gelten für die Übernahme der Kosten von Schulmaterial, Reise, Übernachtung und Verpflegung die individuell vereinbarten Vertragsinhalte.
Berechnungsgrundlage für Löhne bei Zusatzlehren
Lernende, welche einen Lehrvertrag unterschrieben haben und die entsprechende Lehrtätigkeit ausführen, sind nicht dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, auch wenn sie schon eine Fähigkeitszeugnis einer anderen Branche oder einer Fachrichtung aus dem Berufsfeld Gebäudehülle besitzen. Das heisst, die Höhe des Lohnes kann individuell bestimmt werden. Wenn der Zusatzlernende bereits über ein Polybau Fähigkeitszeugnis verfügt, empfehlen wir folgende Berechnungsgrundlage.
| Als Basislohn kann der Minimallohn des GVA Dach und Wand für gelernte Fachleute im ersten Jahr nach der Lehrabschlussprüfung herbeigezogen werden. | CHF 4'569.00 |
Es ist zu berücksichtigen, wie gut der Zusatzlernende in der neuen Fachrichtung eingesetzt werden kann. Hat er bereits einschlägige Erfahrung und kann gut eingesetzt werden?Kann er selbstständig Arbeiten ausführen? Braucht er aus Mangel an Erfahrung noch viel Unterstützung ist daher eher unselbstständig? | |
Beispiel | |
| Gelernter Dachdecker, aktuelle Zusatzlehre Fassadenbau, hat wenig Erfahrung, ist aber sehr motiviert. | |
| Abzug von 30% für die reduzierte Arbeitsleistung | CHF 1'370.70 |
| Abzug von 20% für Abwesenheit für Berufsschule: 8 Wochen/Jahr Abwesenheit für Überbetriebliche Kurse: 8 Tage/Jahr | CHF 913.80 |
| Lohnempfehlung für Zusatzlehre | CHF 2'284.50 |