Empfehlung Lehrlingslohn

Bitte berücksichtigen Sie beim Lehrvertragsabschluss die minimalen Empfehlungen für die Lehrlingslöhne.

1. Lehrjahr

CHF    800.00

2. Lehrjahr

CHF 1'000.00

3. Lehrjahr

CHF 1'400.00

Lernenden sollten gem. gesetzlichen Grundlagen durch den Besuch von Berufsschule und Einführungskurse keine Mehrkosten entstehen, jedoch gelten für die Übernahme der Kosten von Schulmaterial, Reise, Übernachtung und Verpflegung die individuell vereinbarten Vertragsinhalte.

  

Berechnungsgrundlage für Löhne bei Zusatzlehren

Lernende, welche einen Lehrvertrag unterschrieben haben und die entsprechende Lehrtätigkeit ausführen, sind nicht dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, auch wenn sie schon eine Fähigkeitszeugnis einer anderen Branche oder einer Fachrichtung aus dem Berufsfeld Gebäudehülle besitzen. Das heisst, die Höhe des Lohnes kann individuell bestimmt werden. Wenn der Zusatzlernende bereits über ein Polybau Fähigkeitszeugnis verfügt, empfehlen wir folgende Berechnungsgrundlage.

Als Basislohn kann der Minimallohn des GVA Dach und Wand für gelernte Fachleute im ersten Jahr nach der Lehrabschlussprüfung herbeigezogen werden.

CHF 4'569.00 

Es ist zu berücksichtigen, wie gut der Zusatzlernende in der neuen Fachrichtung eingesetzt werden kann. Hat er bereits einschlägige Erfahrung und kann gut eingesetzt werden?Kann er selbstständig Arbeiten ausführen? Braucht er aus Mangel an Erfahrung noch viel Unterstützung ist daher eher unselbstständig?
Je nach Zutreffen der oben genannten Punkte kann eine Lohnreduktion von 10-50% gegenüber dem oben genannten Mindestlohn realistisch sein.

 

Beispiel

 
Gelernter Dachdecker, aktuelle Zusatzlehre Fassadenbau, hat wenig Erfahrung, ist aber sehr motiviert. 
Abzug von 30% für
die reduzierte Arbeitsleistung

 CHF 1'370.70

Abzug von 20% für
Abwesenheit für Berufsschule: 8 Wochen/Jahr
Abwesenheit für Überbetriebliche Kurse: 8 Tage/Jahr

 CHF 913.80

Lohnempfehlung für Zusatzlehre

CHF 2'284.50